Manfred Stieler
Straße der Jugend 9
04509 Delitzsch




Delitzsch, den 25.07.2004

Landratsamt Delitzsch
Umweltamt
Herrn Voll
Richard-Wagner-Straße 7a


Sehr geehrter Herr Voll,

Herr Dammhahn bat mich zu Ihrem Schreiben an ihn vom 20.07.2004 mit Zeichen 63.1 schz um eine technische Bewertung. Das Ergebnis möchte ich Ihnen direkt zukommen lassen.

Ihre Ausführungen zur besagten Störung sind technisch nicht eindeutig und lassen somit auf eine ungenügende Störungsauswertung schließen.

Als Ursache der Störung wird von Ihnen ein Netzabfall einer Turbine, gemeint ist wahrscheinlich eine Netztrennung des zugehörigen Generators, angegeben. Das kann jedoch nicht die Ursache, sondern nur die Auswirkung einer Störung sein. Zur Ursache der Störung gibt es keine Aussage.

Seltsam ist die Verwendung eines medizinischen Terminus wie Dysfunktion für einen anzunehmenden technischen Ausfall eines Gerätes. Wobei der Ausfall eines Füllstandsmelders, sicher nicht für den Füllstand des Kühlwassers im Kondensator, nicht die dargestellten Auswirkungen haben kann.
Und wenn es so wäre, muss die Frage nach der Redundanz der Messung gestellt werden, denn es entspricht seit Jahren dem Stand der Technik, dass solche Messungen redundant ausgeführt werden. Hieraus ist abzuleiten, dass entweder auch die redundante Messung nicht funktionierte oder diese aus Kostengründen überhaupt nicht vorhanden ist.

Ihre Bemerkungen zu den Bemühungen des Personals sind nicht nachvollziehbar. Mit Störung ist hier offenbar das Abblasen des Dampfes gemeint. Wenn die Ursache hierfür im genannten Geräteausfall zu suchen war, erfolgte dann keine Fehlermeldung? Damit wäre der Fehler dem Personal sofort bekannt gewesen. Es kann also anhand Ihrer Ausführungen und den daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass subjektive Gründe für die Lärmbelästigungen vorgelegen haben.

Weiterhin ist die Ursache für die Netztrennung des Generators zu ergründen, wenn von einer Nichtvorhersehbarkeit der Störung im Betriebssystem ausgegangen wird.

Aus meiner Sicht sind Ihre Ausführungen technisch nicht ausreichend und entkräften nicht den Vorwurf, dass die Anlage leichtfertig zu Lasten der Anwohner gefahren wird.

Ihre Aufgabe sollte es sein, die Bürger durch Kontrollen und sonstige Einflußnahmen vor Gefährdungen zu schützen, Verstößen mit Gefährdungen nachzugehen und nicht eingetretene Verstöße ohne ausreichende Untersuchungen im Sinne des Betreibers als nicht vorhersehbar und damit unvermeidbar darzustellen.

Sollte Ihrerseits das Interesse an weiteren technischen Erläuterungen bestehen, stehe ich für ein Gespräch gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Stieler


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