Ganzseitige (DIN A2) LVZ-Anzeige ohne Verasser vom 14.03.2002

Antworten auf zwölf Fragen zu umstrittenen Müllverbrennungsplänen in Delitzsch-Südwest

Gesetzliche Vorschriften zur Abfallbehandlung im Kreis ab 2005 zwingen den Aufgabenträger, die Kreisverwaltung, neue Wege zu gehen. Im November hatte der Kreistag mehrheitlich die Kreiswerke, den Müllentsorger im Raum Delitzsch, beauftragt, den Bau einer Müllverbrennungsanlage im Gewerbegebiet Delitzsch-Südwest auszuschreiben. Das Vorhaben wurde im Vorfeld schon etwa zwei Jahre kontrovers diskutiert, seit eine überparlamentarische Arbeitsgruppe "Abfallentsorgung" mit verschiedenen interessierten Bürgern, Parlamentarieren und Experten das neue Müllkonzept öffentlich debattierte. Als die Kaufoption für die Kreiswerke für das entsprechende Baugrundstück im Zweckverband Delitzsch-Südwest Ende vergangenen Jahres anstand, kam es wegen Verfahrensunstimmigkeiten sogar im Stadtrat Delitzsch zum Eklat. Gegner im Stadtparlament hatten versucht, das Projekt zu verhindern oder seine Verwirklichung zumindest zu erschweren. Die öffentliche Diskussion wurde in ihrem Pro und Kontra heftiger. Das Thema füllte in den vergangenen Monaten bereits viele Zeitungsspalten. Wir haben zwölf Schwerpunktfragen der vergangenen Monate zusammengefasst und die Kreisverwaltung, die numehr im Auftrag des Kreistages handelt, gebeten, darauf zu antworten. Diese Seite soll einen umfassenden Überblick geben.

  1. Welche Abfälle dürfen ab 2005 nicht mehr auf der Deponie in Spröda eingelagert werden?

    Die Ablagerung von Abfällen für alle Deponien regelt die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen vom 20. Februar 2001 in Verbindung mit der Technischen Anleitung Siedlungsabfälle (TASi). Demnach können unbehandelter Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Klärschlämme und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen laut Gesetz längstens bis zum 31. Mai 2005 auf der Deponie Spröda gelagert werden.

    Für die Deponie Spröda gibt es einen rechtlich-öffentlichen Vertrag, der die Frist vorverlegt hat. Nur wenn der Landkreis Delitzsch die künftige Abfallbehandlung ab 2005 bis zum 30. Juni 2002 in Planung genommen hat, kann die gesetzliche Frist ausgeschöpft werden. Höchstens bis zum 15. Juli 2009 könnte mit Zustimmung der zuständigen Behörde (Regierungspräsidium Leipzig) genannter Abfall in Spröda gelagert werden, wenn er die Deponiezuordnungskriterien der Deponieklasse erfüllt (behandelter Abfall) und wenn die Deponie Spröda die Anforderungen nach Nummer 11 der TA Siedlungsabfall über Altdeponien einhält.

  2. Welche Vorteile hat eine Müllverbrennungsanlage (MVA) gegenüber anderen Abfallbehandlungsanlagen?

    Im Abschlussbericht des "Systemvergleichs Abfallentsorgung für den Landkreis Delitzsch unter besonderer Berücksichtigung von ökologischer Vertretbarkeit und Auswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)" stellen die Gutachter fest: "Wie aus der Diskussion der möglichen Umweltauswirkungen am Standort Delitzsch erkennbar wurde, liegen die prognostizierten Umweltbelastungen für die Option der thermischen Restabfallbehandlung am niedrigsten. Dies gilt vor allem für die prognostizierte Zusatzbelastung an Luftschadstoffen und die daraus resultierenden vor allem auch potentiellen Gesundheitsbelastungen für die Anwohner."

    Die Gutachter wiesen zusätzlich darauf hin, dass sowohl bei der Option "thermische Abfallbehandlung" (MVA) als auch für den Fall einer "mechanisch-biologischen Behandlungsanlage" (MBS) die Zusatzbelastung im Vergleich zur bestehenden Hintergrundbelastung am Standort Delitzsch-Südwest äußerst gering seien.


    Vorteil thermischer Behandlung

    Im Fall der MBS wurden insbesondere die Nachteile relativ hoher punktueller Konzentration im Abgasstrom am Aufprallort, "sehr hoher Quecksilberemissionen in der Öko-Bilanz" und vergleichsweise hoher Abwassermengen verbunden mit Schadstoffeintrag in den Wasserpfad hervorgehoben.

    Die Vorteile einer thermischen Abfallbehandlung (MVA) nach dem heutigen Stand der Technik gegenüber konkurrierenden mechanisch-biologischen Verfahren mit der (heute marktüblichen Ausschleusung und Verwertung sogenannter "heizwertreicher Abfallfraktionen") lassen sich wie folgt stichpunktartig zusammenfassen:

    1. Im Gegensatz zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung, für die BimSchG-Anforderungen (Bundesimmissionsschutzgesetz) erst Anfang 2001 geregelt und wesentlich verschärft wurden, stellt die thermische Abfallbehandlung mit robuster Rostfeuerung, ausgefeilter Rauchgasreinigung und Verwertung der Energieinhalte über Kraft-Wärme-Kopplung unter Einhaltung der Immissionsschutzvorgaben der 17. BimSchV eine praxiserprobte, verlässliche und effiziente Technik der Abfallbeseitigung dar. Die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben für die MBA-Technik muss erst (außerhalb von Laboruntersuchungen) im Routinebetrieb nachgewiesen werden.
    2. Moderne MVA arbeiten nach dem Stand der Technik mit Schlackeaufbereitung und Verwertung der Aschen und Filterstäube abwasser- und deponieablagerungsfrei. Somit wird das durch Umweltminister Trittin für 2020 in Aussicht gestellte Ziel der ablagerungsfreien Abfallwirtschaft und der kompletten Abfallverwertung in einer MVA Delitzsch lokal bereits ab 2005 erreicht.
    3. Durch Verwertung der im Abfall enthaltenen Energie über Dampferzeugung und Verstromung (vorzugsweise Kraft-Wärme-Kopplung) wird ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz geleistet. Primärenergieeinsatz für die Stromerzeugung wird eingespart, bei gleichzeitig gegenüber konventionellen Kraftwerken und Feuerungsanlagen wesentlich schärferen Anforderungen an die Rauchgasreinigung und dementsprechend geringer Belastung der Atmosphäre im Vergleich zur konventionellen Verstromung von Kohle und Öl. Im Vergleich hierzu werden zirka 50 Prozent der Inputmenge (Fassungsvermögen) aus MBA mit Verwertung der heizwertreichen Fraktion (z. B. Trockenstabilat) ebenfalls verbrannt, jedoch überwiegend in Öfen, die nicht den strengen Anforderungen der 17. BimSchV an die Rauchgasreinigung genügen müssen.
    4. Das Konzept MVA mit Kraft-Wärmekopplung stellt eine Komplettlösung für die Abfallbeseitigung am Standort dar - ohne Anhängigkeit von der künftigen Marktentwicklung für die Verwertung heizwertreicher Ersatzbrennstoffen aus MBA/MBS.

  3. Wo werden in Deutschland bereits MVA mit einer Jahreskapazität von 80.000 Mg/a betrieben?

    Dezentrale "kleine " MVA, d. h. solche mit weniger als 150 000 Mg/a Behandlungskapazität, werden erst seit wenigen Jahren vom Anlagenbau angeboten.

    In Skandinavien sind derartige Anlagen (z. B. 40 000 Mg/a) allerdings schon länger auf dem Markt und seit mehreren Jahren an verschiedenen Standorten in Betrieb.


    Kleine Müllverbrennungsanlagen auch woanders in Vorbereitung

    Unter der Kategorie der dezentralen Klein-MVA (Kapazität bis zu 100 000 Mg/a) sind folgende Anlagen einzuordnen:

    1. MVA Nordfriesland (76 000 Mg/a), RWE, Zuschlag erteilt, Genehmigungsverfahren läuft.
    2. MVA Ludwigslust (50 000 Mg/a), RWE, Zuschlag erteilt, Genehmigungsverfahren läuft.
    3. Heizwerk Minden (40 000 Mg/a. ENERGOS Deutschland, Genehmigung erteilt. Anlage errichtet, Probe betrieb läuft.
    4. MVA Oberhavel (80000 Mg/a), ENERGOS/HEW, Vergabebeschluss durch den Kreistag ist gefasst.

  4. Aus welchem Grund soll die MVA ausgerechnet in der Hauptwindrichtung der Stadt Delitzsch gebaut werden?

    Im Ergebnis einer Standortuntersuchung und Standortoptimierung für eine thermische Abfallbehandlungsanlage im Regierungsbezirk Leipzig wurde der Standort Gewerbegebiet Delitzsch-Südwest als geeignet herausgestellt.

    Eine Umweltverträglichkeitsstudie kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der oben genannte Standort geeignet ist. Untersucht wurde in jedem Fall auch die Auswirkung der Hauptwindrichtung, die letztendlich keine nachteiligeAuswirkung hat.

  5. Nach welchen technischen Standards wird die MVA errichtet und welche Auswirkungen ergeben sich hieraus für Mensch und Natur?

    Die Anlage hat den bereits erwähnten Vorgaben der 17. BimSchV, ergänzt um die sächsische Verwaltungsvollzugshilfe (Absenkung der Grenzwerte auf z. T. unter 50 Prozent der 17. BImSchV-Werte), zu genügen.

    Die geplante Müllverbrennungsanlage wird nach dem sogenannten Stand der Technik errichtet werden. Dies wirkt sich auf viele Bereiche der Planung und Konstruktion aus.

    Im Bereich der Umweltauswirkungen wird nicht nur die für Müllverbrennungsanlagen anzuwendende 17. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes eingehalten, sondern auch die in Sachsen sehr viel schärfere Verwaltungs-Vollzugshilfe des Umweltministeriums.

    Die Anwendung der o. g. Regelungen ergibt sehr viel geringere Emissionswerte als sonst in Deutschland oder in der EU gefordert.

    Damit die dort geforderten und einzuhaltenden Grenzwerte erreicht bzw. unterschritten werden können, muss die Rauchgasreinigung kostenaufwendig erweitert werden. Dabei kommen mehrere Schadstoffreduktionsverfahren zum Einsatz, wie auch in oben genannter Vollzugshilfe empfohlen wurde.

    So wird neben einer Schadstoffsorbtion und Filterung eine alkalische Wäsche sowie eine Stickstoffreduktion durchgeführt. Diese Behandlungen stellen sicher, dass auch die viel schärferen Grenzwerte sicher eingehalten werden können.


    Auswirkungen für Mensch und Umwelt sind "tolerierbar "

    Die Auswirkungen für Mensch und Natur sind entsprechend. So bewirkt ein geringerer Grenzwert auch einen wiederum geringeren Ausstoß von noch verbleibenden geringfügigen Restemissionen. Da schon die Grenzwerte der 17. BImSchV vom Gesetzgeber so festgelegt worden waren, dass die Emissionsauswirkungen für Mensch und Umwelt sehr gering und tolerierbar eingestuft wurden, führen die in Sachsen anzuwendenden Werte zu einer nochmaligen Verbesserung der Umweltsituation.

    Je nach Ausbreitungsbedingungen dieser noch so geringen Restemissionen werden im Hinblick auf die Immissionen an sensiblen Bereichen kaum noch signifikante Erhöhungen gegenüber der Vorbelastung erkennbar sein. Dementsprechend ergeben sich dann auch keine negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt.

  6. Können bei Havarien ungefilterte Rauchgase und Schwebstoffe aus der MVA entweichen, die dann die zulässigen gesetzlichen Grenzwerte überschreiten?

    Wie bei allen technischen Prozessen sind auch bei der Müllverbrennung grundsätzlich Havarien möglich. Derartige Havarien sind im Regelfall durch Konstruktion und sonstige verfahrenstechnische Vorkehrungen weitestgehend ausgeschlossen bzw. mögliche Auswirkungen reduziert.


    Havarien eher unwahrscheinlich

    Ungefilterte Rauchgase können bei Havarien nur dann ermittelt werden, wenn sowohl die Filtereinrichtungen als auch gleichzeitig die Wäschersysteme durchbrechen bzw. ausfallen. Dass Filter und Wäscher gleichzeitig ausfallen, ist eher unwahrscheinlich.

    Auch sonstige undichte Stellen im Rauchgassystem und mögliche Austritte von ungefiltertem Rauchgas werden durch den konsequent gehaltenen Unterdruck im System, bedingt durch einen Saugzug, vermieden.

    Veränderungen im System, die eine Erhöhung der Emissionswerte zur Folge haben könnten, führen zum automatischen Abfahren des Systems. Da die Emissionswerte kontinuierlich aufgezeichnet werden, lässt sich die Einhaltung der Grenzwerte auch bei Havarien nachvollziehen.

    Lediglich bei Katastrophen mit einer extrem geringen Wahrscheinlichkeit, die eine weitgehende Zerstörung der Kessel- oder Rauchgaseinrichtungen zu Folge haben (z. B. Flugzeugabsturz, starkes Erdbeben, Krieg etc.) können ungefilterte Rauchgase über einen begrenzten Zeitraum emittiert werden. In diesem Fall sind aber die Auswirkungen durch die Schadstofffracht des Rauchgases im Vergleich zu den direkten Einwirkungen der auslösenden Katastrophe als eher gering einzustufen.

  7. Wie setzt sich das für die Anlage prognostizierte Müllaufkommen zusammen und woher wird es bezogen?

    Die zu errichtende Anlage wird für eine Kapazität zur Behandlung von 70 bis 80.000 Tonnen pro Jahr ausgelegt. Es ist davon auszugehen, dass dementsprechend ein mittleres Behandlungsvolumen von 70.000 Tonnen vorhanden ist, welches nach jetzigem Kenntnisstand durch folgende Mengen abgedeckt wird:

    1. Aufkommen des Kreises Delitzsch im Jahr im Bereich Hausmüll 15.000 t/Jahr sichere Abfälle, 13.000 t/Jahr weitere Abfälle.
    2. Aus dem Betrieb der Sortieranlagen der Kreiswerke Delitzsch GmbH ist nach der Sortierung der genehmigten Inputmengen und unter Berücksichtigung der nach der Gewerbeabfallverordnung zu erreichenden Sortierquote von voraussichtlich mehr als 60 Prozent mit einem zu beseitigendem, d. h. thermisch zu behandelnden Sortierüberlauf in Höhe von 35 000 t/Jahr auszugehen. Die Differenzmenge zur Auslastung resultiert
      1. aus Plastik und sonstigen Störstoffen aus dem Aufkommen der Kompostierungsanlagen,
      2. aus nicht verwertbaren Lebensmittelresten und
      3. aus privatrechtlich aquiriertem Aufkommen der Kreiswerke.

  8. In welchem Umfang steigt die Verkehrsbelastung auf den Zufahrtswegen der MVA?

    Bei Vollauslastung einer Anlage mit der Maximalkapazität von 80.000 Tonnen pro Jahr ist mit einer täglichen Belastung der Zufahrtswege in Höhe von 48 LKW-Transporten zu rechnen. Hierbei wurde unterstellt, dass die Anlieferfahrzeuge nicht vollständig, sondern nur mit 8 t pro Lieferung gefüllt sind und dass die abzutransportierende Schlacken, Aschen und Filterstäube mit gegenwärtig üblichen 25 t -Lkw's abtransportiert werden. Im Mittel ist also während der Öffnungszeiten der Anlage mit zirka vier Fahrzeugen pro Stunde zu rechnen.

  9. Wieviel würde mit Inbetriebnahme der MVA nach dem derzeitigen Gebührenmodell die Leerung einer 120-Liter-Tonne kosten?

    Im Rahmen einer Modellrechnung wurde unter Beibehaltung der restlichen, für das Jahr 2002 ermittelten gebührenrelevanten Parameter und unter Annahme des maximal möglichen Behandlungsentgeltes von 105 Euro zzgl. MwSt. eine Grundgebühr von 28,37 Euro (25,68 Euro für 2002) je angeschlossenen Einwohner und eine Entleerungsgebühr von 6,56 Euro (4,99 Euro für 2002) für die 120-Liter-Haushalttonne errechnet.


    Gebühr würde für Vier-Personen-Haushalt um 15,2 Prozent steigen

    Für einen 4-Personenhaushalt, das durchschnittliche Pro-Kopf-Aufkommen wie 2002 vorausgesetzt, würde damit die Gesamtgebühr von 132,66 Euro im Jahre 2002 auf 152,84 Euro im Jahre 2005 um 15,2 Prozent steigen.

  10. Welche Folgen hätte es für den Müllgebührenzahler, wenn das geplante Müllaufkommen nicht erreicht wird?

    In der am 27. November 2001 zwischen dem Landkreis und den Kreiswerken Delitzsch geschlossenen und vom Kreistag genehmigten Vereinbarung ist das durch die Kreiswerke vom Landkreis und dementsprechend vom Müllgebührenzahler für die Abfallbeseitigung in der Anlage zu fordernde Entgelt auf 105 Euro/1000 kg Müll zzgl. MWSt. sowie auf die tatsächlich angediente Abfallmenge laut üblicher Jahresprognosen begrenzt worden.


    Risiko trägt Anlagenbetreiber

    Das Risiko der Minderauslastung der Anlage wird ausschließlich vom Anlagenbetreiber und den Kreiswerken getragen. Auf den Müllgebührenzahler können keine Mehrbelastungen auf Grund von "Überkapazitäten" zukommen, da der Kreis weder Bauherr noch Eigentümer der Anlage wird.

  11. Wo werden die Rückstände der Müllverbrennung gelagert? Was passiert mit der Energie, die bei der Müllverbrennung erzeugt wird?

    Nach dem Stand der Technik werden die Rückstände der thermischen Abfallbehandlung vollständig verwertet: Schlacke nach Aufbereitung im Straßenbau, Filterstäube und Aschen im Untertagebergversatz (Füllstoffe für Hohlräume unter Tage). Die Energie wird in der Stromerzeugung und ggf., sofern ein industrieller Prozesswärmeabnehmer zur Verfügung steht, in der Prozesswärmenutzung verwertet. Die genauen Angaben hierzu können erst nach Abschluss des gegenwärtig noch laufenden Vergabeverfahrens geliefert werden.

  12. Wäre ohne die MVA die Existenz der Kreiswerke Delitzsch GmbH, die die Anlage bauen und betreiben will, gefährdet?

    Im gegenwärtigen Vergabeverfahren ist die Restabfallbeseitigung als komplette Dienstleistung durch die Kreiswerke Delitzsch (KWD) ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass die KWD hiermit einen externen Dienstleister beauftragen will, der die MVA baut und betreibt. Die Möglichkeit einer eventuellen Beteiligung der KWD an der Projektträgergesellschaft ist offen gehalten.


    Wirtschaftliche Folgen bei Fremdvergabe berücksichtigen.

    Betrachtet man die mehrfach diskutierte Option einer ortsfernen Entsorgung, d. h. zum Beispiel die Andienung der Restabfälle an eine bestehende Behandlungsanlage außerhalb des Kreises Delitzsch, so sind auch hier die Maßstäbe der Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises anzulegen. Nach § 25 Nr. 3 VOL/A (rechtlicher Rahmen für öffentlichen Ausschreibungen) ist "der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht ausschlaggebend. " Dementsprechend sind die voraussichtlichen wirtschaftlichen Folgen einer Fremdvergabe der Restabfallbehandlung am Standort Delitzsch zu berücksichtigen.

    Im Bereich der Abfallbeseitigung beschäftigen die KWD bisher zirka 75 Arbeitnehmer, wobei zur Deckung der betrieblichen Aufwendungen des Unternehmens ein Umsatz von 7,5 Millionen Euro pro Jahr erreicht wird. Bei Fremdentsorgung des Hausmülls ab 2005 an einem kreisfremden Standort und entsprechen der Reorganisation der Abfallmengenströme wäre es spätestens mit der Schließung der Deponie Spröda erforderlich, zirka 72 Arbeitsplätze bei den Kreiswerken abzubauen oder zumindest eine erhebliche Umstruktuierung vorzunehmen, um den Fortbestand des Gesamtunternehmens nicht zu gefährden.


    Konsequenzen für Arbeitsplätze

    Im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufgaben gemäß Entsorgungsvertrag mit dem Kreis vergeben die KWD jährlich Aufträge an die regionale mittelständische Wirtschaft (überwiegend kreisansässige Unternehmen) in Höhe von vier Mio Euro pro Jahr, wovon mittelbar bei den Geschäftspartnern der KWD zirka 250 Arbeitsplätze abhängen. Bei Fremdentsorgung des Hausmülls ab 2005 und entsprechender Reorganisation der Abfallmengenströme reduziert sich das Volumen der Auftragsvergabe an Unternehmen im Kreis entsprechend erheblich.

    Mittelfristig führt die Auslagerung der unmittelbaren abfallwirtschaftlichen Wertschöpfung aus dem Kreisgebiet u. a. auch zu einer entsprechenden Reduzierung des zugehörigen Steuer- und Abgabeaufkommens für die kommunalen Haushalte, verbunden mit zu erwartenden Zusatzbelastungen auf Grund weiterer Verschlechterungen des lokalen und kreislichen Beschäftigungsmarktes.