Nachnutzung der Zuckerfabrik als Biomassekraftwerk

Investor rechnet nun Ende Oktober mit Genehmigung

Delitzsch. Die Nachnutzung des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik durch die Biokraftwerk Delitzsch GmbH (BKD) scheint noch in diesem Jahr in Gang zu kommen. Nach langem Hin und Her zwischen der Stadt Delitzsch und der BKD rechnet der Investor Ende Oktober mit der Genehmigung, dort ein Biomassekraftwerk errichten zu dürfen. In diesem Kraftwerk sollen Althölzer der Klasse A 1 und A 2 (Material, was nicht mit Holzschutz mitteln behandelt ist) zur Stromerzeugung verbrannt werden. BKD-Geschäftsführer Gerhard van Meegen kündigte an, Anfang November, wenn die Baugenehmigung erteilt sein sollte, seine Vorhaben detailliert vorzustellen.
Lange Zeit gab es aber zwischen der Stadt und der BKD Streitpunkte. Delitzsch verweigerte der Investition das Einvernehmen, so dass sich die beantragte Genehmigung immer wieder verzögerte. Im Wesentlichen bündelten sich die Einwände der Stadt in drei Punkten, so der Planungschef des Rathauses Karl-Heinz Koch. Erstens ist die Stadt gegen eine bauliche Erweiterung der bestehenden Anlagen in Richtung Fabrikstraße, weil man Beeinträchtigungen für die angrenzende Wohnbebauung befürchtet.
Zweitens sieht die Stadt ein Problem für den Wasserhaushalt des Wallgrabens, wenn die BKD, wie ursprünglich gewünscht, Kühlwasser aus dem Lober ziehen würde. In beiden Punkten hat die BKD ihre Pläne geändert. Es werde weder ein neues Turbinenhaus noch einen neuen Kühlturm geben, sondern man würde ausschließlich die vorhandenen Gebäude nutzen, sagt Geschäftsführer van Meegen. Und wenn die BKD, wie jetzt beabsichtigt, ihr Kühlwasser aus einem Tiefbrunnen pumpt, ist auch der zweite Einwand behoben.
Und ebenfalls im dritten, strittigen Punkt, der künftigen Nutzung des restlichen Geländes der Zuckerfabrik näherte man sich an. Beide Seiten erklärten sich bereit, eine Vereinbarung zur Durchführung einer städtebaulichen Beplanung für die Flächen der ehemaligen Zuckerfabrik im Sinne einer verbindlichen Bauleitplanung abzuschließen. Damit ist letztlich das städtische Einvernehmen für das Vorhaben erzielt worden.
Auf der heutigen Stadtratsitzung haben die Abgeordneten über den Abschluss der oben genannten städtebaulichen Vereinbarung zu befinden, in dem sie dem Oberbürgermeister ermächtigen sollen, einen solchen Vertrag mit der BKD abzuschließen. In diesem Zusammenhang muss heute der Stadtrat auch über die Beplanung des gesamten Südzuckergeländes abstimmen und soll dabei sein Ja für die Erarbeitung des Bebauungsplanes (B Plan) "Gewerbestandort Nr. 13 - Fabrikstraße 2" geben. Mit dem Plan beabsichtigt die Stadt einerseits die gewerbliche Nutzung des Standortes zu sichern und will andererseits mögliche Nutzungskonflikte zu angrenzenden Flächen ausschließen. Ein solcher B-PIan schafft aber auch für Investoren Planungssicherheit bezüglich möglicher Nutzungsforme auf dem Gelände.

T. S.

LVZ vom 24.10.2002