Finanzierung für Kraftwerk steht

Bau der zweiten Biomasse-Verbrennungsanlage in Delitzsch beginnt

Delitzsch.Dem Bau eines zweiten Biomassekraftwerkes in Delitzsch steht nunmehr offensichtlich nichts im Wege.

Nachdem das Regierungspräsidium Leipzig der Biomassekraftwerk Delitzsch GmbH eine erste Teilgenehmigung zum Bau einer solchen Anlage im Gewerbegebiet Südwest erteilt hat (wir berichteten am Sonnabend), informiert die Biokraftwerk Delitzsch GmbH (BKD), dass die Finanzierung ihres Kraftwerkes auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik stehe und die Anlage jetzt errichtet werden könne. Für die Finanzierung habe BKD die Landesbank Schleswig Holstein Girozentrale (LB Kiel) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewonnen.

Bereits im vergangenen November hat BKD die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten (wir berichteten). Die Biokraftwerk Delitzsch GmbH ist eine Tochtergesellschaft der REA AG aus Sehestedt. die im Bereich regenerativer Energie-Anlagen tatig ist. Im November 2001 hat BKD das Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik erworben.

Das Kraftwerk soll in zwei Ausbaustufen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 Megawatt entstehen. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rund 20 Millionen Euro.

"Am Umbau werden wir bevorzugt Handwerker und Ingenieure aus Delitzsch und Umgebung beteiligen", so Dirk Umbach, kaufmännischer Geschäftsführer der BKD.

Nach der Schließung der Zuckerfabrik hatte sich BKD verpflichtet, 45 ehemalige Mitarbeiter zu übernehmen.

"Leider haben nur 14 dieses Angebot aufgegriffen", so die Firmenleitung. Derzeit habe BKD 19 Beschäftigte. "Wir wollen aber auch in Zukunft Arbeitsplätze in der Region schaffen", sagt der technische Geschäftsführer Gerhard van Meegen, "deshalb soll bis zum Sommer, vor allem im technischen Bereich, das Personal auf insgesamt 30 Mitarbeiter aufgestockt werden."

Das Kraftwerk an der Richard-Wagner-Straße wird elektrische Energie mit ökologisch unbedenklichem Abfallholz der Klassen A I und A II erzeugen. Das Verbrennungsverfahren erfolgt auf der Basis des seit April 2001 geltenden Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG).

red.

LVZ, 24.03.2003