Korruptionsaffäre


Leipziger Verfahren überprüft

Leipzig/Dresden (dpa). Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Korruptionsaffäre in Sachsen sind mehrere hundert Verfahren der Leipziger Gerichte überprüft worden. Bei der Auswertung der Akten hätten sich keine Hinweise für eine Einflussnahme auf die Verfahren ergeben, teilten das Oberlandesgericht (OLG) Dresden und die Leipziger Gerichte gestern mit. Sie hatten im Mai eine Arbeitsgruppe gegründet. Unter Leitung eines Richters des OLG nahmen acht Dresdner und ein Chemnitzer Richter weit mehr als 400 Verfahren unter die Lupe, die zu Rechtsstreitigkeiten der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH oder deren Tochtergesellschaften anhängig waren.

Hintergrund der Untersuchungen sind umstrittene Akten des Geheimdienstes, die angeblich eine Verflechtung von Politikern, Justizbeamten und Polizisten mit der Organisierten Kriminalität (OK) belegen. In Zusammenhang mit den Vorwürfen stehen umstrittene Immobilienverkäufe der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) in den 90er Jahren. Eine Führungskraft des Unternehmens, die an diesen Verkäufen beteiligt war und in die angebliche Affäre verwickelt sein soll, wurde zwischenzeitlich beurlaubt. Nach Angaben der Arbeitsgruppe sind sämtliche Zivilverfahren des Landgerichts Leipzig überprüft worden, die im Zusammenhang mit den umstrittenen Immobiliengeschäften standen. Darüber hinaus wurden mehr als 400 weitere Prozessakten des Land- und Amtsgerichts untersucht, die sich noch bei diesen befanden. Außerdem wurden etwa zehn Prozent der Streitigkeiten überprüft, die bereits bei den Gerichten ausgelagert waren, wie es nach den Vorschriften für die Aufbewahrung zulässig ist.

Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe endeten die Prozesse in etwa gleich vielen Fällen mit einem Sieg oder einer Niederlage für das Unternehmen oder seinen Tochtergesellschaften. Auch bei Verfahren in zweiter Instanz seien keine Auffälligkeiten festgestellt worden.

Leipziger Volkszeitung, SACHSEN und MITTELDEUTSCHLAND, Seite 4, 14.08.2007


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