Kreiswerke Delitzsch

Landrat wehrt sich gegen Vorwürfe

Kreisgebiet. Die Kreiswerke Delitzsch und deren Aufsichtsrats-Vorsitzender Landrat Michael Czupalla (CDU) stehen mal wieder unter Beschuss. Nach Medienberichten, sollen die Kreiswerke 16.800 Euro Anwaltskosten gezahlt haben, um 305 Euro Abfallgebühren einzutreiben. Außerdem stehe die Sanierung der Abfalldeponie Spröda in Frage und bestehe die Gefahr einer Grundwasserverseuchung.

Czupalla bestätigte die Zahlen gestern auf Anfrage der Kreiszeitung. Er könne sie jedoch nicht mehr hören und lesen. Seit Jahren werde auf den gleichen Anschuldigungen rumgeritten. „Dass diese Vorwürfe vier Tage vor der Wahl hochkochen, zeigt, wie niveau- und offenbar auch hilflos meine politischen Gegner sind. Wenn sie jetzt solche Luftblasen produzieren, haben sie meiner erfolgreichen Politik anscheinend nicht wirklich etwas entgegenzusetzen. Wenn Spröda Grund für eine Verseuchung wäre, hätten wir eine Umweltkatastrophe. Davon ist mir nichts bekannt. So etwas zu behaupten, ohne es beweisen zu können, ist gefährlich.

Der Landkreis Delitzsch habe mit mehreren Anwaltskanzleien Rahmenverträge vereinbart. Die Anwaltsleistungen werden nach Stundensätzen vergütet. Und die seien mitunter erheblich. Einer dieser Partner ist die Dresdner Kanzlei Dierkes und Stephan. Mit dieser Kanzlei arbeitet die Landkreisverwaltung seit 2002 zusammen. Dort sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht beschäftigt. In dieses Gebiet fallen unter anderem auch säumige Zahler.

Im besagten Fall geht es um vier Abfallgebührenbescheide. Vier Einwohner des Landkreises Delitzsch klagen gegen die Gebühren und die Abfall-Satzung. „Das ist für uns bedeutend. Wir brauchen Rechtssicherheit für alle Gebührenzahler im Landkreis. Das kann nur eine Anwaltskanzlei leisten“, sagt Angelika Stoye aus dem Landratsamt. Die Rechtsdezernentin bestätigte, dass besagte Abfallgebührenbescheide Zahlungen in Höhe von 115 bis knapp über 300 Euro beinhalten. Stoye: „Es sind vier Bürger betroffen und es geht um die Halbjahresbescheide. Die Anwaltshonorare sind so hoch, allerdings musste die Kanzlei die gesamte Satzung prüfen und deren Rechtmäßigkeit belegen. Das ist erfolgt. Wir gehen nun davon aus, dass wir den Rechtsstreit gewinnen und die Kläger die Anwaltskosten tragen müssen. Die Höhe legt das Gericht fest. Auf den Landkreis kommen dann keine Kosten zu.“ Der Gerichtstermin ist im dritten Quartal dieses Jahres anberaumt.

Czupalla räumte ein, dass gute Anwälte „natürlich ihren Preis haben“, das sei in anderen Bereichen schließlich auch so. „Es ist doch völlig normal, dass wir Widersprüche von Juristen prüfen, behandeln und bearbeiten lassen. Oder sollen wir jedem, der klagt, die Gebühren erlassen, um Anwaltskosten zu sparen? Dann könnten wir das Geld gleich abschreiben. Es wird langsam unerträglich, was so alles vor der Wahl rausgekramt wird. Ich bin es leid, auf das ausgelutschte Zeug einzugehen.

Frank Pfütze

Leipziger Volkszeitung, Delitzsch, LOKALES, Seite 17, 05.06.2008


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